Sextortion: Erpressung mit Nacktbildern
Kurz gesagt
- Sextortion heißt: Jemand droht, intime Bilder oder Videos zu verbreiten, wenn nicht gezahlt oder mehr geschickt wird. Fachstellen sprechen bei Minderjährigen von sexueller Erpressung.
- Nicht zahlen und nichts mehr schicken. Die Erpressung hört danach meist nicht auf, sondern geht weiter.
- Kontakt abbrechen, aber nichts löschen. Chat und Profil dokumentieren, das Bild selbst nicht speichern oder weiterleiten. Dann zur Polizei.
- Das Wichtigste für dein Kind: Es ist nicht schuld, es bekommt keinen Ärger, und es gibt einen Ausweg.
Die Nachricht kommt oft mitten in der Nacht: „Schick mir Geld, sonst bekommen alle deine Freunde dieses Video.“ Für Jugendliche fühlt sich das wie das Ende der Welt an. Für dich als Elternteil ist es der Moment, in dem du am meisten helfen kannst, wenn dein Kind sich dir anvertraut. Diese Seite erklärt, wie diese Erpressung funktioniert und was jetzt zu tun ist.
Zwei Formen der Erpressung
Erpressung zu weiteren Bildern
Die erpressende Person fordert mehr Aufnahmen oder sexuelle Handlungen. Das passiert oft im Zusammenhang mit Cybergrooming, aber auch im Bekanntenkreis, etwa nach einer beendeten Beziehung, aus Rache oder unter Mitschülern. Die Bilder stammen dann manchmal aus einvernehmlichem Sexting. Laut jugendschutz.net werden Mädchen eher zu intimen Aufnahmen erpresst.
Erpressung um Geld
Hier geht es um Geld, oft sofort und in kurzen Fristen. Laut Polizei stecken dahinter meist organisierte Banden, die aus dem Ausland arbeiten. Sie nutzen Fake-Profile mit Bildern attraktiver junger Menschen, flirten schnell, wechseln in den Videochat und schneiden dort mit. Im Videochat läuft auf der anderen Seite oft nur ein abgespieltes Video. Betroffen sind laut Polizei häufig Jungen.
US-Daten bestätigen das Muster: Die amerikanische Kinderschutzorganisation NCMEC zählte 2025 mehr als 50.000 Meldungen zu finanzieller Sextortion. In einer Auswertung von Meldungen waren 90 Prozent der Opfer Jungen zwischen 14 und 17. Für Deutschland gibt es keine eigene Fallzahl, weil die Taten hier als Erpressung oder Nötigung erfasst werden, nicht als Sexualstraftat.
So läuft es typischerweise ab
Damit du und dein Kind das Muster früh erkennt:
- Eine Kontaktanfrage von einem unbekannten, auffallend attraktiven Profil mit wenig persönlichen Angaben, über Instagram, Snapchat, ein Spiel oder eine Dating-App.
- Sehr schnelles, intensives Flirten. Oft schickt die Person zuerst selbst ein Bild.
- Der Vorschlag, in den Videochat oder einen privaten Messenger zu wechseln.
- Ein plötzlicher Tonwechsel: Drohung, das Material an Freunde, Follower oder Familie zu schicken.
- Zeitdruck, übertriebene Drohungen und nach einer Zahlung weitere Forderungen.
Warum Zahlen nicht hilft
Polizei, klicksafe, JUUUPORT und NCMEC sind sich einig: Die Erpressung endet nach einer Zahlung meist nicht, sie wird eher heftiger. Wer zahlt, zeigt, dass er erpressbar ist. NCMEC rät Jugendlichen deshalb vorab: Wenn es passiert, zuerst Hilfe holen, bevor du irgendetwas tust.
Was du jetzt tust
- Ruhig bleiben und deinem Kind sagen, dass es keine Schuld trägt. Das FBI empfiehlt Eltern, Betroffenen ausdrücklich zu versichern, dass sie keinen Ärger bekommen, dass es Hoffnung gibt und sie nicht allein sind.
- Nicht zahlen und keine weiteren Bilder schicken.
- Kontakt abbrechen und nicht mehr antworten.
- Beweise sichern, aber richtig: Screenshots vom Chatverlauf, von den Forderungen und vom Profil der erpressenden Person. Keine Screenshots vom Nacktbild, das kann selbst strafbar sein. Nichts löschen.
- Zur Polizei gehen oder die örtliche Dienststelle anrufen und dort absprechen, was gesichert werden soll. Anzeige erstatten.
- Account bei der Plattform melden und blockieren, nachdem die Beweise gesichert sind.
- Take It Down nutzen, wenn das Bild vor dem 18. Geburtstag entstanden ist: Ein digitaler Fingerabdruck wird auf dem eigenen Gerät erzeugt, teilnehmende Plattformen können Kopien damit finden. Eine Löschung garantiert der Dienst nicht. Für Aufnahmen ab 18 gibt es StopNCII.
- Hilfe für dein Kind und dich annehmen, siehe unten.
Wie es deinem Kind geht
Scham, Angst und das Gefühl, keinen Ausweg zu haben, können Jugendliche in eine sehr belastende Lage bringen. FBI und NCMEC berichten aus den USA von Jugendlichen, die sich nach einer solchen Erpressung das Leben genommen haben. Das ist selten, aber es ist der Grund, warum die Botschaft „Du bist nicht schuld, wir kriegen das hin“ so wichtig ist. klicksafe rät Eltern, sich nicht zu scheuen, direkt nach Gedanken zu fragen, sich etwas anzutun.
Was strafbar ist
- Erpressung nach § 253 StGB, wenn Geld gefordert wird: bis fünf Jahre, bei Banden in der Regel mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.
- Nötigung nach § 240 StGB, wenn weitere Bilder oder Handlungen erzwungen werden: bis drei Jahre.
- Bei Bildern Minderjähriger kommen §§ 184b und 184c StGB hinzu, bei Kindern unter 14 auch § 176b StGB.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch kritisiert, dass sexuelle Erpressung nicht als eigene Sexualstraftat im Gesetz steht. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vom April 2026 will die Drohung mit der Veröffentlichung intimer Aufnahmen künftig ausdrücklich als Bedrohung erfassen. Beschlossen ist das noch nicht.
Vorbeugen
- Mit deinem Kind das Muster oben durchgehen, bevor etwas passiert.
- Keine Kontaktanfragen von Fremden annehmen, Profile privat stellen, Freundes- und Followerlisten nicht öffentlich.
- Nicht vorschnell Videochats mit Online-Bekanntschaften zustimmen.
- Den Satz vereinbaren: „Wenn dich jemand erpresst, kommst du zu mir, egal was vorher war.“
Wer hilft
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530, Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag 15 bis 20 Uhr
- JUUUPORT: Beratung von Jugendlichen für Jugendliche, auch zu Sextortion, juuuport.de
- Elterntelefon der Nummer gegen Kummer: 0800 111 0 550
- Melden: jugendschutz.net und die Internet-Beschwerdestelle
Alle Stellen mit Erreichbarkeit stehen unter Hilfe holen.
Sofort Hilfe
- Nummer gegen Kummer
Elterntelefon 0800 111 0 550
Kinder und Jugendliche 116 111 - Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530 - Akute Gefahr
Polizei 110
Quellen
- Polizeiliche Kriminalprävention: Sextortion
- jugendschutz.net: Sexuelle Erpressung (Sextortion)
- klicksafe: Erpressung mit sexualisierten Aufnahmen
- klicksafe: Sexting
- JUUUPORT: Sextortion, wenn du mit Nacktbildern erpresst wirst
- BKA: Kampagne #dontsendit
- Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch: Pressemitteilung Juli 2026
- § 253 StGB Erpressung
- § 240 StGB Nötigung
- BMJV: Referentenentwurf Gesetz gegen digitale Gewalt (17.04.2026)
- NCMEC (USA): Sextortion-Daten 2025
- NCMEC (USA): Sextortion
- Thorn und NCMEC (USA): Trends in Financial Sextortion
- FBI (USA): The Financially Motivated Sextortion Threat
- Take It Down: Häufige Fragen
- StopNCII.org