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Handy für Kinder: worauf es beim ersten Gerät ankommt

Von Daniel Weihmann · aktualisiert am 14.09.2026

Kurz gesagt

  • Wann: Die Leitlinie der Kinder- und Jugendmedizin rät zu keinem eigenen Smartphone vor zwölf. SCHAU HIN! hält elf bis zwölf für sinnvoll. Wichtiger als das Alter ist, ob dein Kind so weit ist.
  • Welches Gerät: Es muss kein neues, teures Modell sein. Ein gebrauchtes Gerät reicht, solange es noch Sicherheitsupdates bekommt.
  • Welcher Tarif: Prepaid oder Vertrag mit Kostenbremse. Der Vertrag bleibt in der Regel bei den Eltern.
  • Vor der Übergabe: Kinderkonto, Kindersicherung, Drittanbietersperre und gemeinsame Regeln einrichten.

Irgendwann kommt die Frage, spätestens beim Wechsel auf die weiterführende Schule: „Alle anderen haben schon eins.“ Tatsächlich hat laut KIM-Studie 2024 fast die Hälfte der 6- bis 13-Jährigen ein eigenes Smartphone, bei den 10- bis 11-Jährigen sind es 63 Prozent, bei den 12- bis 13-Jährigen 79 Prozent. Diese Seite hilft dir, den richtigen Zeitpunkt, das passende Gerät und den Tarif zu finden, und zeigt, was vor der Übergabe eingerichtet sein sollte.

Ab wann ein eigenes Handy?

Die Empfehlungen gehen auseinander:

  • Die Leitlinie der Kinder- und Jugendmedizin (AWMF 027-075) rät: kein eigenes Smartphone vor zwölf, und die Internetnutzung in diesem Alter beaufsichtigen.
  • SCHAU HIN! hält ein erstes Handy etwa zwischen elf und zwölf für sinnvoll, oft beim Schulwechsel. Wer früher eins gibt, sollte umso mehr Sicherheitseinstellungen nutzen.
  • klicksafe hält den Entwicklungsstand für aussagekräftiger als eine feste Altersgrenze.

Im Schnitt bekommen Kinder laut KIM-Studie ihr erstes eigenes Mobiltelefon mit etwa achteinhalb Jahren, also deutlich früher, als die Leitlinie empfiehlt.

Welches Gerät?

GerätGut zu wissen
TastenhandyTelefonieren und SMS, kaum Internet. Nur 5 Prozent der Kinder haben eins, für den reinen Schulweg kann es trotzdem reichen
Gebrauchtes Smartphone, etwa das alte Gerät der ElternOft eine gute Wahl, solange es noch Updates bekommt. Ein Verlust ist nicht so schlimm, und dein Kind steht weniger unter Druck. 44 Prozent der Kindergeräte sind laut KIM-Studie gebraucht
Neues Einsteiger-SmartphoneMuss nicht teuer sein. Wichtig sind genug Speicher und dass sich die Kindersicherung gut einrichten lässt
Smartwatch als ZwischenschrittErreichbarkeit ohne Internet, aber mit eigenen Tücken, siehe Smartwatch für Kinder

Auf Updates achten

Das wichtigste Kriterium bei einem Gebrauchtgerät sind Sicherheitsupdates. Ein Handy, das keine mehr bekommt, ist ein Risiko. Seit dem 20. Juni 2025 gilt in der EU die Ökodesign-Verordnung: Für neu auf den Markt gebrachte Smartphones und Handys müssen Updates, die der Hersteller bereitstellt, mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsende des Modells verfügbar sein. Die Geräte müssen außerdem robuster sein, und ein neues Energielabel zeigt unter anderem eine Reparierbarkeitsklasse. Ältere Modelle fallen nicht darunter.

Das alte Handy der Eltern weitergeben

  1. Eigene Daten sichern und das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen, damit keine Fotos, Konten oder Passwörter mehr darauf sind. Vorher SIM- und Speicherkarte entnehmen und dich vom Konto abmelden. Das gilt auch, wenn das Gerät später ausgedient hat, siehe alte Telefone richtig entsorgen.
  2. Betriebssystem und Apps aktualisieren, gerade wenn das Gerät länger in der Schublade lag.
  3. Ein Kinderkonto anlegen und die Kindersicherung einrichten, bevor dein Kind das Gerät bekommt.

Welcher Tarif?

  • Prepaid: keine Laufzeit, volle Kostenkontrolle. Ist das Guthaben leer, geht nur noch WLAN, Anrufe und SMS lassen sich weiter empfangen.
  • Laufzeitvertrag: monatlicher Festbetrag, höchstens 24 Monate Laufzeit. Anbieter müssen auch einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten anbieten, und nach der Verlängerung ist er monatlich kündbar.
  • Kinder- und Jugendtarife: Viele Anbieter haben eigene Tarife oder eine monatliche Kostenbegrenzung. Richte eine Nachricht ein, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist.

Minderjährige können einen Vertrag nicht ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Die Leitlinie für Eltern weist darauf hin, dass Gerät und Vertrag bei den Eltern bleiben und dem Kind zur Nutzung überlassen werden. In der Praxis schließen deshalb meist die Eltern den Vertrag.

Checkliste vor der Übergabe

  • Schulregeln klären: Darf das Handy mit, und wann darf es genutzt werden?
  • Kinderkonto anlegen: auf dem iPhone über die Familienfreigabe, auf Android mit Family Link.
  • Kindersicherung einrichten: Altersfreigaben, App-Downloads nur mit Genehmigung, Zeitlimits, siehe Bildschirmzeit am iPhone.
  • Sperre und Passwort: Displaysperre mit PIN, bei Jüngeren das Passwort gemeinsam überlegen.
  • Kosten schützen: Käufe nur mit Freigabe, Drittanbietersperre, Sonderrufnummern sperren.
  • Datenschutz: Standardeinstellungen prüfen, unnötige vorinstallierte Apps entfernen, Standort in der Kamera ausschalten, WLAN, Bluetooth und Ortung nur bei Bedarf.
  • Standort teilen nur mit Wissen deines Kindes.
  • Regeln aufschreiben: handyfreie Zeiten beim Essen, bei Hausaufgaben und nachts, zum Beispiel im Mediennutzungsvertrag.
  • Gemeinsam einrichten und erklären, was eingestellt ist und warum.
  • Ansprechbar bleiben: Dein Kind soll wissen, dass es bei Problemen zu dir kommen kann, ohne Angst vor Handyverbot.

Laut KIM-Studie haben nur 40 Prozent der Eltern von Kindern mit eigenem Handy Kinderschutzeinstellungen aktiviert. Die halbe Stunde vor der Übergabe lohnt sich.

Handy und Schule

Viele Bundesländer haben die private Handynutzung an Schulen inzwischen geregelt, und die Regeln ändern sich laufend. Einige Beispiele, Stand September 2026:

LandRegel
Baden-WürttembergAlle Schulen brauchen bis zum Schuljahr 2026/27 eine Regel, an Grundschulen ein klares Nutzungsverbot. Mitbringen bleibt erlaubt
BayernPrivate Nutzung außerhalb des Unterrichts in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 ausgeschlossen
BrandenburgKlassen 1 bis 6: Geräte im Unterricht aus und weggepackt
Bremen (Stadt)Private Handynutzung an Grundschulen und in der Sekundarstufe I untersagt
HessenPrivate Nutzung auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig, ab Klasse 5 kann die Schule Ausnahmen erlauben
Nordrhein-WestfalenKein Landesverbot, jede Schule regelt es in ihrer Schulordnung
SachsenVerbot auf dem ganzen Schulgelände, seit Februar 2026 an Grundschulen, ab Schuljahr 2026/27 bis Klasse 8
Schleswig-HolsteinDringende Empfehlung, die Nutzung außerhalb des Unterrichts bis Klasse 9 auszuschließen

Einen aktuellen Überblick über alle Länder führt der Deutsche Bildungsserver. Die Regeln deiner Schule erfährst du am zuverlässigsten dort.

Menüpfade und Angaben zuletzt geprüft am 14.09.2026. Hersteller ändern Menüs und Altersgrenzen regelmäßig. Wenn bei dir etwas anders aussieht, schreib mir bitte (Kontakt).

Quellen